Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («Allgemeine Geschäftsbedingungen») werden zwischen der Dreamleap AG mit Sitz an der Grienbachstrasse 17, 6300 Zug, Schweiz («Anbieter») und dem Kunden mit dem im Bestellformular angegebenen Namen und der dort angegebenen Adresse («Kunde») geschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das darauf verweisende Formular («Bestellformular/Angebot») bilden zusammen eine verbindliche Vereinbarung («Vertrag») zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem ein gültiges Bestellformular von beiden Parteien ordnungsgemäss unterzeichnet wurde («Datum des Inkrafttretens»).
2 Dienstleistungen
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen und bietet Lösungen im Bereich der künstlichen Intelligenz an. Er erbringt die im jeweiligen Bestellformular aufgeführten Dienstleistungen («Dienstleistungen») während der dort angegebenen Laufzeit auf Abonnementbasis und gemäss den Bedingungen dieses Vertrags.
2.1 Bereitstellung in der Cloud
Für Dienstleistungen, die in der Cloud bereitgestellt werden, gelten die folgenden Bestimmungen:
- Hosting: Die Dienstleistungen werden auf einem oder mehreren Servern an dem im Bestellformular angegebenen Cloud-Hosting-Standort gehostet.
- Aktualisierungen und Wartung: Während der Laufzeit kann der Anbieter nach eigenem Ermessen Softwarekorrekturen, Überarbeitungen, Aktualisierungen oder neue Versionen bereitstellen, welche die Dienstleistungen verbessern. Er kann zudem Wartungsarbeiten oder andere Verbesserungen an den Dienstleistungen und ihrer Infrastruktur durchführen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dies gelegentlich zu vorübergehenden Verzögerungen und Unterbrechungen führen kann. Der Anbieter informiert den Kunden, soweit angemessen, im Voraus über geplante Unterbrechungen.
- Verfügbarkeit der Dienstleistungen: Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags unternimmt der Anbieter wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um eine Verfügbarkeit der Dienstleistungen von mindestens 99 % zu gewährleisten, berechnet pro Kalenderquartal. Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet: 100 × (Gesamtzahl der Minuten im Quartal – Gesamtzahl der Ausfallminuten im Quartal) / Gesamtzahl der Minuten im Quartal. Als Ausfallzeit gilt der Zeitraum, in dem die Anmeldung bei den Dienstleistungen nicht möglich ist oder die Dienstleistungen in wesentlichen Teilen nicht funktionieren («Ausfallzeit»). Nicht als Ausfallzeit gelten jedoch: (i) planmässige Systemwartungen, (ii) ausserplanmässige Wartungen, die zum Schutz der Sicherheit und Vertraulichkeit von Kundendaten als notwendig erachtet werden, (iii) Ausfälle, die durch Systeme des Kunden oder Dritter verursacht werden, (iv) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, (v) Zeiträume, in denen dieser Vertrag ausgesetzt ist, und/oder (vi) andere Ereignisse ausserhalb der Kontrolle des Anbieters, wie Änderungen aufgrund staatlicher, politischer oder sonstiger behördlicher Massnahmen oder gerichtlicher Anordnungen, Streiks, Aufstände, Arbeitskonflikte, Gesundheitskrisen, Unruhen, Brände, Überschwemmungen, Explosionen, Krieg, staatliche Handlungen, Arbeitsbedingungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Handlungen von oder gegen Dritte, einschliesslich Drittanbieter oder anderer Lieferanten, oder andere Ereignisse höherer Gewalt.
- Der Anbieter kann verlangen, dass Personen, denen der Kunde Zugang zum betreffenden Teil der IT-Infrastruktur, zu den Dienstleistungen oder zu den damit verbundenen vertraulichen Informationen gewährt («Bezeichnete Personen»), eine persönliche Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Anbieter unterzeichnen. Diese verpflichtet sie, die vertraulichen Informationen ausschliesslich zur Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden, und untersagt ihnen, sich direkt oder indirekt an der Entwicklung einer konkurrierenden Lösung zu beteiligen.
2.2 Bereitstellung vor Ort
Für Dienstleistungen, die vor Ort bereitgestellt werden, gelten die folgenden Bestimmungen:
- Zugang zur Infrastruktur des Kunden: Für die Bereitstellung der Dienstleistungen und ihrer Aktualisierungen erhält der Anbieter Zugang zum Netzwerk, zu den Servern, Betriebssystemen und zu sonstiger Software des Kunden, auf oder über welche die Dienstleistungen bereitgestellt werden («IT-Infrastruktur des Kunden»). Über diesen Zugang führen die Mitarbeitenden des Anbieters die Installation und Wartung durch. Der Kunde stellt sicher, dass die Methode und die Art dieses Zugangs ausreichen, damit der Anbieter die Einführung der Dienstleistungen abschliessen und die Dienstleistungen fortlaufend überwachen, aktualisieren und unterstützen kann.
- Systemanforderungen: Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, über eine Internetverbindung und ein internetfähiges Gerät, zum Beispiel einen Computer oder ein Smartphone, mit einem aktuellen Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge zu verfügen, um die Dienstleistungen nutzen zu können.
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter auf seinen eigenen Servern oder auf Servern eines Drittanbieters ausreichende Serverkapazität bereitzustellen, die den technischen Anforderungen des Anbieters entspricht. Die Bereitstellung der Serverkapazität erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass die bereitgestellte Serverkapazität sicher und voll funktionsfähig ist.
- Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Dienstleistungen gemäss den Bedingungen des Vertrags zu gewähren. Die Lizenz umfasst die Nutzung nach Massgabe der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen und ist nicht übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Anbieter kann verlangen, dass Personen, denen der Kunde Zugang zum betreffenden Teil der IT-Infrastruktur, zu den Dienstleistungen oder zu den damit verbundenen vertraulichen Informationen gewährt («Bezeichnete Personen»), eine persönliche Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Anbieter unterzeichnen. Diese verpflichtet sie, die vertraulichen Informationen ausschliesslich zur Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden, und untersagt ihnen, sich direkt oder indirekt an der Entwicklung einer konkurrierenden Lösung zu beteiligen.
- Die IT-Infrastruktur des Kunden muss so konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass ausserhalb der Gruppe der ausdrücklich bezeichneten Personen keine Mitarbeitenden, Führungskräfte, Vertreter oder sonstigen mit dem Kunden verbundenen Personen Zugang zur Lösung oder zu den damit verbundenen vertraulichen Informationen haben.
Test- und Erprobungsphasen, kostenlose Testversionen, Pilotprojekte und Beta-Funktionen
- Durch Anklicken von «Akzeptieren und Test starten» bestätigen die Nutzer des Kunden, dass sie berechtigt sind, diese Bedingungen im Namen der Kundenorganisation anzunehmen.
- Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung des Dreamleap Agent den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dreamleap, der Datenschutzerklärung und, soweit anwendbar, der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung unterliegt.
- Die Testversion wird für den vereinbarten Testzeitraum kostenlos bereitgestellt und dient ausschliesslich Bewertungszwecken. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ausserhalb der Kundenorganisation ist nicht gestattet. Der Testzugang kann einen eingeschränkten Funktionsumfang, lediglich Support nach bestem Bemühen und keine zugesicherte Verfügbarkeit umfassen. Sofern kein separater kostenpflichtiger Abonnementvertrag oder kein Bestellformular abgeschlossen wird, endet der Zugang automatisch am Ende des Testzeitraums. Ein kostenpflichtiges Abonnement beginnt nicht automatisch.
- Kundendaten werden auf sicheren Servern in der Schweiz beziehungsweise in der Europäischen Union verarbeitet und nicht zu Trainingszwecken verwendet.
3 Zugang zu Datenbanken des Kunden
Die Dienstleistungen können einen fortlaufenden Zugang zum Dokumentenmanagementsystem und/oder zu anderen Datenbanken des Kunden erfordern, wie im Bestellformular angegeben («Kundendatenbanken»).
Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht und die Befugnis ein, Kundendaten für die Zwecke dieses Vertrags abzurufen, zu verarbeiten, zu indexieren, zu speichern und zu verwenden. «Kundendaten» sind sämtliche Daten oder Informationen, die aus den Kundendatenbanken abgerufen werden, sowie sämtliche Daten oder Informationen, die der Kunde oder die Nutzer in die Dienstleistungen hochladen oder darin eingeben. Der Kunde gewährleistet, dass die Übermittlung solcher Kundendaten oder vertraulicher Informationen an den Anbieter keine Rechte Dritter verletzt.
Für die Einführung und Bereitstellung der Dienstleistungen und ihrer Aktualisierungen sowie für die laufende Unterstützung benötigen die Mitarbeitenden des Anbieters gelegentlich Zugang zu den Kundendatenbanken.
Der Kunde gewährt diesen Zugang zu den Kundendatenbanken und nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die Verhinderung oder Verweigerung des Zugangs zu Verzögerungen, Unterbrechungen und/oder dazu führen kann, dass die Dienstleistungen nicht genutzt werden können. Der Anbieter gewährleistet, dass seine Mitarbeitenden, Beauftragten und Unterauftragnehmer niemals ohne vorherige Zustimmung des Kunden auf Kundendaten zugreifen. Weiter gewährleistet der Anbieter, dass keine Kundendaten ohne vorherige Zustimmung des Kunden im Einzelfall aus den Systemen des Kunden exportiert werden.
Der Kunde bezeichnet im jeweiligen Bestellformular eine technische Kontaktperson. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Kontaktdaten dieser technischen Kontaktperson aktuell zu halten.
3.1 Dienstleistungen und Support
Die Kernfunktionen der Dienstleistungen werden täglich überwacht.
Der Anbieter bietet dem Kunden während seiner Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr («Supportzeiten»), Support per E-Mail. Der Anbieter unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um Anfragen des Kunden während der Supportzeiten so schnell wie möglich zu beantworten und bei Bedarf Fernunterstützung zur Erkennung, Analyse und Behebung von Problemen zu leisten sowie bei der Fehlerbehebung und Diagnose zu unterstützen.
3.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschliesslich der anwendbaren wiederkehrenden Gebühren, sowie die angebotenen Dienstleistungen oder Teile davon jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, zu verbessern oder vorübergehend oder dauerhaft einzustellen.
Der Anbieter informiert die Kunden mindestens 30 Tage im Voraus elektronisch über wesentliche Änderungen.
Für Dienstleistungen ohne feste Laufzeit: Die weitere Nutzung der Dienstleistungen nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zu den Änderungen. Ist der Kunde mit wesentlichen Änderungen, einschliesslich Gebührenänderungen, nicht einverstanden, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung oder Veröffentlichung der Änderung zu kündigen. Die Kündigung wird an dem vorgesehenen Datum wirksam, an dem die Änderung in Kraft tritt.
Werden die Nutzungsbedingungen während einer im Bestellformular festgelegten festen Laufzeit geändert, kann der Kunde den Änderungen innerhalb eines Monats nach Mitteilung oder Veröffentlichung der Änderung widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs bleiben die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Bestellformulars gültigen Nutzungsbedingungen bis zum Ende der im Bestellformular vereinbarten Laufzeit in Kraft.
4 Gebühren
Der Anbieter stellt dem Kunden Abonnementgebühren, Einführungsgebühren, Projektpauschalen, nutzungsabhängige Gebühren und andere Gebühren in Rechnung (zusammen «Gebühren»). Die anwendbaren Gebührenarten sind im Bestellformular aufgeführt.
Sofern im Bestellformular nichts anderes vereinbart wurde, werden die Gebühren im Voraus in Rechnung gestellt.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr erhoben. Alle Gebühren sind in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer angegeben, sofern nichts anderes festgelegt wurde.
Zahlt der Kunde die vereinbarten Gebühren nicht, kann der Anbieter die Erbringung seiner Dienstleistungen aussetzen, den Zugang des Kunden vorübergehend einschränken oder sperren und die Herausgabe der gespeicherten Daten verweigern. Der Kunde bleibt auch während einer Aussetzung zur Zahlung aller anfallenden Gebühren verpflichtet.
Zahlungen sind mit den vom Anbieter bereitgestellten Zahlungsmethoden zu leisten.
Soweit gesetzlich zulässig, sind sämtliche Gebühren nicht erstattungsfähig.
Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags durch den Kunden gilt: (i) bereits bezahlte Abonnement- und Einführungskosten sowie nutzungsabhängige Gebühren werden nicht zurückerstattet, (ii) noch nicht bezahlte Abonnement- und Einführungskosten für die verbleibende Laufzeit des Vertrags sind vollständig zu bezahlen, und (iii) noch nicht bezahlte Projektpauschalen sind entsprechend dem Projektfortschritt zu bezahlen.
5 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt an dem im Bestellformular angegebenen Startdatum oder, falls kein Startdatum angegeben ist, am Datum des Inkrafttretens und endet mit Ablauf der im Bestellformular angegebenen Laufzeit. Sofern im Bestellformular nichts anderes festgelegt wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt. In allen anderen Fällen kann jede Partei den Vertrag zum Ende einer Abonnementlaufzeit kündigen, sofern sie die andere Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit schriftlich benachrichtigt.
Nach der Kündigung löscht der Kunde sämtliche Software, Quellcodes, Objektcodes, Dokumentationen oder Daten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen innerhalb von zehn Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung. Der Anbieter löscht sämtliche Kundendaten innerhalb von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung.
6 Pflichten des Kunden
6.1 Einhaltung von Gesetzen
Der Kunde nutzt die Dienstleistungen gemäss dem Vertrag und allen gesetzlichen Verpflichtungen, die in dem Gebiet gelten, in dem sich der Kunde und seine Nutzer befinden.
6.2 Nutzerkonten
Die Nutzer des Kunden müssen möglicherweise ein Konto registrieren, um auf alle oder einzelne Teile der Dienstleistungen zugreifen und diese nutzen zu können. Nutzer sind einzelne Mitarbeitende, Verwaltungsratsmitglieder und Führungskräfte des Kunden sowie Auftragnehmer, denen der Kunde oder andere Nutzer Zugang zu den Dienstleistungen gewähren.
Der Kunde muss sicherstellen, dass er und seine Nutzer bei der Registrierung genaue, aktuelle und vollständige Angaben machen und ihre Kontoinformationen aktuell halten. Das Teilen von Konten, um die tatsächliche Anzahl der Nutzer zu reduzieren oder den Eindruck einer geringeren tatsächlichen Nutzerzahl zu erwecken, ist untersagt. Der Kunde ist für die Vertraulichkeit und Sicherheit der Anmeldedaten der Nutzerkonten verantwortlich und darf diese nicht gegenüber Dritten offenlegen. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich und haftbar, die über sein Konto ausgeführt werden, einschliesslich der Handlungen aller Nutzer. Der Kunde muss den Anbieter unverzüglich benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass seine Anmeldedaten verloren gegangen oder gestohlen worden sind oder sein Konto auf andere Weise beeinträchtigt wurde.
6.3 Zusammenarbeit
Der Kunde unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Anbieter alle vernünftigerweise erforderlichen Zugänge, Daten, Dokumente, Informationen, Materialien, Software und qualifiziertes Personal sowie alles Weitere bereitzustellen, was vernünftigerweise für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Der Kunde ist zudem verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über auftretende Fehler oder Störungen zu informieren und ihn in angemessenem Umfang bei der Analyse und, soweit anwendbar, der Behebung von Fehlern und Störungen zu unterstützen. Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistungen aufgrund von Umständen, die dem Kunden zuzurechnen sind, trägt der Kunde die daraus entstehenden Nachteile und zusätzlichen Kosten. Der Kunde muss den Anbieter unverzüglich über alle Umstände in seinem Bereich informieren, welche die Erbringung der Dienstleistungen gefährden könnten oder hierfür relevant sein könnten, sowie über jeden Missbrauch oder vermuteten Missbrauch der Dienstleistungen.
6.4 Einschränkungen
Dem Kunden ist es untersagt:
- die Sicherheitsmassnahmen der Dienstleistungen zu umgehen oder dies zu versuchen;
- die Dienstleistungen rechtswidrig oder betrügerisch, zu einem rechtswidrigen oder betrügerischen Zweck oder mit einer rechtswidrigen oder betrügerischen Wirkung zu nutzen;
- über ein automatisiertes System auf die Dienstleistungen zuzugreifen oder Handlungen vorzunehmen, die eine unangemessene Belastung für die Dienstleistungen oder die zugrunde liegende Infrastruktur darstellen könnten;
- Massnahmen zu umgehen, die der Anbieter zur Verhinderung oder Einschränkung des Zugangs zu den Dienstleistungen oder ihrer Nutzung ergreifen kann;
- die Dienstleistungen oder Software, Dokumentationen und/oder Daten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode, Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen, das Know-how oder die Algorithmen zu ermitteln;
- Informationen, Texte, Grafiken, Bilder oder Software, die über die Dienstleistungen und/oder andere Teile der Dienstleistungen bezogen wurden, entgegen ihrem vorgesehenen Zweck zu kopieren, zu ändern, zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu disassemblieren oder anderweitig zu verwenden, ausser soweit dies nach dem Vertrag zulässig ist, sofern der Anbieter nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat;
- die Dienstleistungen oder Teile davon zu verkaufen, Unterlizenzen zu erteilen, Dritten Zugang zu gewähren und/oder sie Dritten anderweitig zur Verfügung zu stellen, beispielsweise durch die Bereitstellung eines Nutzerzugangs oder von Zugangsdaten an Dritte;
- abgeleitete Werke zu erstellen, die auf den Dienstleistungen oder Teilen davon oder auf über die Dienstleistungen verfügbaren Inhalten, ausgenommen Kundendaten, beruhen, beispielsweise Benutzeroberflächen, Eingabeanweisungen, Modelle oder Inhalte, sofern der Anbieter nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat; und/oder
- auf die Dienstleistungen zuzugreifen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, die mit den Dienstleistungen und/oder einem vom Anbieter angebotenen Produkt oder einer von ihm angebotenen Dienstleistung konkurriert, oder sie mit Personen zu teilen, die ein solches Produkt oder eine solche Dienstleistung entwickeln.
6.5 Nutzungsparameter
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter berechtigt ist, angemessene Nutzungsparameter einzuführen, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Massnahmen zur Begrenzung der Nutzungsrate, um eine optimale Leistung, Zuverlässigkeit und Stabilität der Dienstleistungen sicherzustellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass solche Massnahmen erforderlich sind, um die Systemintegrität zu wahren und eine gleichmässige Nutzung der Dienstleistungen zu ermöglichen.
6.6 Aussetzung
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter berechtigt und möglicherweise gesetzlich verpflichtet ist, den Zugang zu den Dienstleistungen oder zum Konto des Kunden auszusetzen, wenn begründete Anzeichen für das Vorliegen oder mögliche Vorliegen illegaler, rechtswidriger, unsittlicher oder unethischer Tätigkeiten, einer betrügerischen Nutzung und/oder versuchter betrügerischer Tätigkeiten oder eines Verstosses gegen die vorstehenden Pflichten bestehen. Im Fall einer Aussetzung bleibt der Kunde für sämtliche während des Aussetzungszeitraums anfallenden Gebühren und Kosten haftbar.
7 Geistiges Eigentum
7.1 Rechte an geistigem Eigentum
Jede Partei behält sämtliche Rechte, Rechtstitel und Ansprüche an ihrem eigenen geistigen Eigentum, einschliesslich aller Urheberrechte, Erfindungen, Marken, Designs, Domainnamen, ihres Know-hows, ihrer Geschäftsgeheimnisse, Daten und sonstigen immateriellen Schutzrechte («Rechte an geistigem Eigentum»).
Der Anbieter behält sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an den Dienstleistungen, Nutzungsdaten, Rückmeldungen, Dokumentationen und den dazugehörigen Materialien und/oder Teilen davon.
Der Kunde behält sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an den Kundendaten.
7.2 Lizenz
Während der Laufzeit des Vertrags gewährt der Anbieter dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz, die seinen Nutzern den Zugang zu den Dienstleistungen und deren Nutzung ermöglicht.
7.3 Kundenmodelle
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Anbieter berechtigt, Kundendaten zum Training der den Dienstleistungen zugrunde liegenden Modelle für künstliche Intelligenz und/oder maschinelles Lernen zu verwenden. Der Anbieter kann zudem Modelle für künstliche Intelligenz und/oder maschinelles Lernen zur ausschliesslichen Nutzung durch den Kunden trainieren («Kundenmodelle»). Zu diesem Zweck werden nur Teilmengen der Kundendaten («Trainingsdaten») verwendet.
Das Training von Kundenmodellen erfolgt ausschliesslich:
- bei einer Bereitstellung vor Ort auf der IT-Infrastruktur des Kunden oder
- bei einer Bereitstellung in der Cloud auf der IT-Infrastruktur am Cloud-Hosting-Standort.
Für Kundenmodelle gelten dieselben Anforderungen an Vertraulichkeit und Datenschutz wie für Kundendaten, einschliesslich der Anforderungen an ihre Löschung nach Beendigung dieses Vertrags.
7.4 Nutzungsdaten
Der Anbieter kann Nutzungsdaten und andere Informationen erheben, um die Dienstleistungen zu verbessern sowie zu Zwecken der Sicherheit, des Supports, des Produkt- und Betriebsmanagements und der Forschung und Entwicklung. «Nutzungsdaten» sind statistische und andere Informationen über die Konfiguration und Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden und die Nutzer, wie die Nutzung der Hardware, Betriebssysteme und Umgebungen, die Einrichtung von Rechnerverbünden, beispielsweise Art und Anzahl der Knoten, der Status von Rechnerverbünden, die Systemleistung, beispielsweise Betriebszeit und Antwortzeiten, die Nutzung von Funktionen, Nutzereingaben und das Nutzerverhalten. Der Anbieter gibt Nutzungsdaten nicht an Dritte weiter.
7.5 Rückmeldungen
Stellt der Kunde dem Anbieter Informationen und/oder Rückmeldungen zu Beschwerden, Fehlern, Problemen, Verbesserungsvorschlägen, Ideen und anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zur Verfügung («Rückmeldungen»), kann der Anbieter diese Rückmeldungen nach eigenem Ermessen verwenden oder nicht verwenden, ohne dem Kunden gegenüber finanzielle oder sonstige Verpflichtungen zu haben. Der Kunde tritt sämtliche Rechte an den Rückmeldungen, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Rechte an geistigem Eigentum, unwiderruflich an den Anbieter ab und nimmt zur Kenntnis, dass er in Bezug auf die Rückmeldungen keine Ansprüche hat.
7.6 Anpassungen der Dienstleistungen
Die Parteien können vereinbaren, dass verfügbare Werkzeuge und Schnittstellen verwendet werden, um bestimmte Aspekte der Dienstleistungen zu ändern und sie besser an die besonderen betrieblichen Bedürfnisse des Kunden anzupassen, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf besondere Konfigurationen und Anpassungen von Arbeitsabläufen («Anpassungen»).
Der Anbieter behält sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an den Anpassungen sowie an der zugrunde liegenden Technologie, den Modellen, Algorithmen und allen Verbesserungen oder abgeleiteten Werken im Zusammenhang mit den Dienstleistungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle mithilfe der Dienstleistungen erstellten Anpassungen Teil der Dienstleistungen sind und dass das Eigentum an den Anpassungen oder damit verbundene Rechte an geistigem Eigentum nicht auf den Kunden übergehen.
Der Anbieter gewährt dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz, die Anpassungen ausschliesslich für die internen Geschäftszwecke des Kunden und gemäss den Bedingungen dieses Vertrags zu nutzen. Diese Lizenz berechtigt den Kunden nicht dazu, Unterlizenzen zu erteilen, die Anpassungen zu verbreiten oder sie ausserhalb seiner internen Nutzung kommerziell zu verwenden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anpassungen als Rückmeldungen gelten können und der Anbieter Bestandteile der Anpassungen in die Dienstleistungen oder andere Angebote aufnehmen darf, sofern darin keine Kundendaten enthalten sind.
8 Prüfungsrecht
Bestehen während der Laufzeit dieses Vertrags und innerhalb von zwölf Monaten danach beim Anbieter oder beim Kunden begründete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum gemäss diesem Vertrag, kann das Unternehmen, das die Verletzung vermutet («prüfende Partei»), auf eigene Kosten eine Prüfung der Räumlichkeiten, Unterlagen und IT-Infrastruktur des anderen Unternehmens («geprüfte Partei») verlangen, um diese Vermutung zu untersuchen. Zur Klarstellung gilt: (i) Die Personen, welche die Prüfung durchführen, unterzeichnen strenge persönliche Vertraulichkeitsverpflichtungen, (ii) bei der Festlegung des Prüfungsumfangs werden die berechtigten Vertraulichkeitsinteressen der geprüften Partei berücksichtigt, einschliesslich ihrer Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse, Rechte an geistigem Eigentum und Informationen, die aufgrund von Gesetz oder Vertrag der Vertraulichkeit unterliegen, und (iii) die Prüfung des Quellcodes des Kunden wird gemäss dem folgenden Absatz durch einen unabhängigen Prüfer durchgeführt. Solche Prüfungen können nach Ermessen der prüfenden Partei aus der Ferne oder vor Ort durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine vorherige Mitteilung in Textform an die geprüfte Partei mit einer Frist von zehn Arbeitstagen, in der die Gründe für den Verdacht angegeben und der Umfang der durchzuführenden Prüfung klar festgelegt werden. Eine Prüfung darf höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten seit dem Datum der letzten Prüfung stattfinden, sofern bei der vorherigen Prüfung keine Verletzung der Pflichten der geprüften Partei festgestellt wurde. Der Entwurf des Prüfungsberichts wird der geprüften Partei zur Prüfung vorgelegt und gilt als von ihr angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Erhalt Stellung nimmt. Ergibt eine Prüfung, dass die geprüfte Partei eine ihrer Pflichten aus diesem Vertrag verletzt hat, muss sie diese Verletzung unverzüglich auf eigene Kosten beheben und der prüfenden Partei alle angemessenen Kosten und Aufwendungen erstatten, die im Zusammenhang mit der Prüfung entstanden sind. Die Prüfung wird während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und darf den Geschäftsbetrieb der geprüften Partei nicht unangemessen beeinträchtigen. Ergibt die Prüfung keine Verletzung der Pflichten der geprüften Partei, trägt die prüfende Partei alle angemessenen Kosten und Aufwendungen, die der geprüften Partei entstanden sind.
Bietet der Kunde direkt oder indirekt proprietäre Software, ein Produkt oder eine Dienstleistung an, die den Dienstleistungen ähnlich ist («konkurrierende Lösung»), umfasst das Prüfungsrecht des Anbieters das Recht, den Quellcode, Objektcode, die Entwicklungsprotokolle und die Dokumentation ausschliesslich zu dem Zweck zu prüfen, festzustellen, ob eine solche konkurrierende Lösung unter Verwendung geschützter Rechte an geistigem Eigentum erstellt wurde, die in den vom Anbieter im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Dienstleistungen enthalten sind. Die Prüfung wird von einem unabhängigen und angesehenen Dritten durchgeführt, den der Kunde und der Anbieter gemeinsam wie folgt auswählen: Der Anbieter schlägt in der Prüfungsmitteilung drei unabhängige und angesehene Dritte mit Sitz in der Schweiz vor. Der Kunde kann innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Prüfungsmitteilung einen der drei vorgeschlagenen Prüfer auswählen («Drittprüfer»). Vor einer Prüfung unterzeichnet der Drittprüfer eine Vertraulichkeitsvereinbarung, die den Vertraulichkeitspflichten dieses Vertrags entspricht. Der Anbieter muss den Kunden 20 Arbeitstage im Voraus schriftlich über seine Absicht informieren, eine Prüfung einzuleiten. Das Mandat des Drittprüfers ist darauf beschränkt zu prüfen, ob die konkurrierende Lösung Rechte an geistigem Eigentum der Dienstleistungen enthält. Zur Klarstellung: Die konkurrierende Lösung gilt nicht als Lösung, die Rechte an geistigem Eigentum der Dienstleistungen enthält, wenn es nach alleinigem Ermessen des Drittprüfers hinreichend wahrscheinlich ist, dass eine Übereinstimmung einer Codezeile, eines verwendeten Konzepts oder Ähnlichem das Ergebnis einer zufälligen und unbeabsichtigten parallelen Entwicklung ist. Der Kunde und der Anbieter erhalten jeweils den Entwurf des Berichts des Drittprüfers und haben 20 Arbeitstage Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Eine solche Prüfung darf höchstens einmal pro Kalenderjahr stattfinden. Der Drittprüfer wird vom Anbieter bezahlt, es sei denn, der endgültige Bericht stellt fest, dass die konkurrierende Lösung unter Verwendung geschützter Rechte an geistigem Eigentum erstellt wurde, die in den Dienstleistungen des Anbieters enthalten sind. In diesem Fall gilt ungeachtet etwaiger Haftungsbeschränkungen und unbeschadet anderer Rechtsbehelfe, die dem Anbieter nach diesem Vertrag oder dem anwendbaren Recht zustehen: (i) Der Kunde bezahlt den Drittprüfer, (ii) der Kunde ist verpflichtet, den Betrieb einer solchen konkurrierenden Lösung unverzüglich einzustellen, und (iii) der Kunde haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden, wobei der Schaden mindestens den Einnahmen entspricht, die der Kunde mit einer solchen konkurrierenden Lösung erzielt hat.
9 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzvorschriften einzuhalten. Den Parteien ist bewusst, dass der Abschluss und die Durchführung dieses Vertrags zur Bearbeitung personenbezogener Daten der Parteien oder ihrer verbundenen Unternehmen, des Kunden und seiner Mitarbeitenden, Führungskräfte, Vertreter oder sonstiger mit ihm verbundener Personen führen kann.
Die Datenschutzpflichten der Parteien sind in der beigefügten Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung festgelegt.
10 Haftung und Schadloshaltung
Der Anbieter haftet dem Kunden vollumfänglich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Anbieters verursacht wurden. In allen anderen Fällen ist die Gesamthaftung des Anbieters aus diesem Vertrag auf den Betrag der Gebühren beschränkt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter bezahlt hat.
11 Vertraulichkeit
11.1 Vertrauliche Informationen
Jede Partei («offenlegende Partei») kann der anderen Partei («Empfänger») vertrauliche Informationen offenlegen. «Vertrauliche Informationen» umfassen unter anderem alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie Informationen, die anderweitig als vertraulich bezeichnet werden oder vernünftigerweise als vertraulich betrachtet und dem Kunden oder dem Anbieter zugeordnet werden können, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Unternehmensinformationen, Kundeninformationen, Funktionsweisen, Merkmale, Spezifikationen und Dokumentationen der Dienstleistungen oder, wenn der Kunde die offenlegende Partei ist, Kundendaten.
Folgende Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen:
- Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder öffentlich zugänglich werden, sofern diese öffentliche Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit nicht auf ein Verschulden, eine Unterlassung oder eine andere Handlung des Empfängers zurückzuführen ist;
- Informationen, die rechtmässig und ohne Einschränkung erhalten wurden; oder
- Informationen, die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt wurden.
11.2 Vertraulichkeit
Sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht, behandelt der Anbieter alle vertraulichen Informationen während der Laufzeit dieses Vertrags und danach vertraulich. Er verwendet sie nicht, ausser für die hierin festgelegten Zwecke, legt sie nicht offen und macht sie anderen Personen nicht anderweitig zugänglich, sofern der Kunde nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und dies erforderlich ist. Der Anbieter weist seine Mitarbeitenden und andere Personen mit Zugang zu vertraulichen Informationen an, diese vertraulich zu behandeln. Dabei ist dieselbe Sorgfalt anzuwenden, zu der der Anbieter in Bezug auf vertrauliche Informationen verpflichtet ist und die nicht geringer sein darf als die beruflich gebotene Sorgfalt. Der Anbieter stellt sicher, dass Dritte entweder gesetzlich oder vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Ist der Anbieter aufgrund anwendbarer Gesetze, Vorschriften, gerichtlicher Anordnungen oder rechtlicher Verfahren zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet, informiert er den Kunden unverzüglich über ein solches Verlangen oder eine solche Verpflichtung und verlangt, dass alle offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden. Die Offenlegung vertraulicher Informationen gemäss dem vorstehenden Satz stellt keine Verletzung dieses Vertrags dar. Diese Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags in Kraft.
11.3 Sicherheit
Der Anbieter führt angemessene administrative, technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ein und hält diese aufrecht, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der vom Kunden stammenden vertraulichen Informationen zu schützen, einschliesslich der vom Anbieter gemäss diesem Vertrag bearbeiteten Nutzungsdaten. Diese Sicherheitsmassnahmen umfassen unter anderem Massnahmen, die verhindern, dass Mitarbeitende des Anbieters, einschliesslich verbundener Unternehmen, Unterauftragnehmer und Auftragnehmer, auf Kundendaten und Nutzungsdaten zugreifen oder diese verwenden, verändern oder offenlegen, sofern dies nicht nach den Bestimmungen dieses Vertrags zulässig ist oder der Kunde nicht ausdrücklich zuvor schriftlich zugestimmt hat.
11.4 Benachrichtigung bei Sicherheitsverletzungen
Der Anbieter benachrichtigt den Kunden unverzüglich, sobald er Kenntnis von einer Sicherheitsverletzung erlangt, die zur unbeabsichtigten oder unrechtmässigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung von oder zum unbefugten Zugriff auf Kundendaten führt, die übermittelt, gespeichert oder anderweitig bearbeitet wurden.
12 Sonstiges
Marketing: Sofern im jeweiligen Bestellformular festgelegt, ermächtigt der Kunde den Anbieter, den Namen und das Logo des Kunden sowie eine kurze Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen zu Werbezwecken auf der Website des Anbieters und in anderen Marketing- oder Vertriebsmaterialien zu verwenden. Die Verwendung des Namens und des Logos des Kunden in vertraulichen Unterlagen für Investoren ist ausdrücklich gestattet. Jede andere Verwendung muss im jeweiligen Bestellformular festgelegt sein oder bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei.
Gesamter Vertrag: Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien, die den Gegenstand dieses Vertrags betreffen.
Jede Abweichung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bestellformular oder in anderen Dokumenten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, erfordert einen ausdrücklichen Verweis auf die geänderte Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich vom Anbieter angenommen wurden.
Mitteilungen: Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind wie folgt zu senden:
- zu Händen des Anbieters per E-Mail an talk@dreamleap.com;
- zu Händen des Kunden per E-Mail an die zuletzt vom Kunden für diesen Zweck angegebene E-Mail-Adresse. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die angegebenen Kontaktdaten aktuell zu halten.
Keine Abtretung: Der Kunde darf seine Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige Zustimmung des Anbieters abtreten.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsbeziehungen unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz des Anbieters zuständig.
Links: Die Dienstleistungen können Inhalte Dritter oder Links zu Websites Dritter enthalten. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf Inhalte oder Websites Dritter ab, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf deren Richtigkeit, Inhalt, Qualität oder Aktualität.

